Was ist eine Grundstückszufahrt im rechtlichen Sinne?
Eine Grundstückszufahrt ist der befestigte Bereich, über den Fahrzeuge von einer öffentlichen Straße auf ein privates Grundstück gelangen. Dazu zählen sowohl befahrbare Wege als auch Übergänge über Gehwege, Randsteine oder Gräben. Je nach Ausführung kann die Zufahrt Teil des Grundstücks oder des öffentlichen Raumes sein, was rechtliche Abstimmungen mit den Behörden erforderlich macht.
Rechtlich gesehen ist eine Zufahrt ein sogenannter „Sondernutzungsfall“ im Sinne des Straßenrechts. Das bedeutet: Wer Eingriffe in den öffentlichen Raum vornimmt, etwa durch das Absenken des Bordsteins oder die Änderung der Gehwegbefestigung, benötigt dafür eine Genehmigung der zuständigen Kommune.
Genehmigungspflicht und Zuständigkeiten
In fast allen Bundesländern gilt, dass für die Herstellung oder Änderung einer Zufahrt eine behördliche Genehmigung erforderlich ist. Diese wird in der Regel beim Straßen- und Tiefbauamt, beim Ordnungsamt oder bei der Bauaufsichtsbehörde beantragt. Der genaue Ablauf und die zuständige Stelle können je nach Gemeinde variieren.
Bereits bei der Bauantragsstellung für ein neues Haus muss die geplante Zufahrt angegeben und genehmigt werden. Wird die Zufahrt später geändert – etwa verbreitert, verlegt oder zusätzlich angelegt – ist auch hierfür eine Genehmigung erforderlich. In vielen Fällen müssen zudem verkehrstechnische Auflagen erfüllt werden, beispielsweise ausreichende Sichtfelder oder Mindestabstände zu Kreuzungen.

Maße, Lage und Gestaltung – was ist erlaubt?
Die konkreten technischen Vorgaben für Grundstückszufahrten sind häufig in kommunalen Satzungen oder in den Ausführungsvorschriften der Länder geregelt. Dabei geht es um Breite, Oberflächenmaterial, Entwässerung und die Art der Einbindung in die öffentliche Straße.
In der Regel muss eine Zufahrt eine Mindestbreite von etwa 3 Metern aufweisen, um für normale Pkw sicher befahrbar zu sein. Bei Doppelgaragen oder gewerblichen Grundstücken sind oft größere Breiten vorgeschrieben. Gleichzeitig darf die Zufahrt den Verkehrsfluss auf der Straße oder den Gehweg nicht beeinträchtigen, weshalb eine ausreichende Sicht beim Ein- und Ausfahren gewährleistet sein muss.
Auch bei der Gestaltung gibt es Einschränkungen. Pflasterungen, Bordsteinabsenkungen oder Durchlässe müssen den geltenden Normen entsprechen und mit den bereits vorhandenen Materialien der Straße abgestimmt sein. In manchen Fällen sind besondere Anforderungen an die Versickerung oder Entwässerung zu erfüllen, um das Oberflächenwasser nicht auf die öffentliche Straße abzuleiten.
Wir garantieren hohe Qualität
Sicherheit und Verkehrsanbindung
Ein zentrales Thema bei der Genehmigung von Zufahrten ist die Verkehrssicherheit. Die Sichtbeziehungen beim Ausfahren aus dem Grundstück müssen so gestaltet sein, dass sowohl Autofahrer als auch Fußgänger und Radfahrer nicht gefährdet werden. Das bedeutet, dass an der Ausfahrt keine hohen Hecken, Mauern oder geparkte Fahrzeuge die Sicht behindern dürfen.
Bei Zufahrten zu stark befahrenen Straßen oder bei Grundstücken an Kurven, Einmündungen oder Gefällstrecken kann die Genehmigung von zusätzlichen Maßnahmen abhängig gemacht werden – etwa dem Einbau von Verkehrsspiegeln oder einer Ein- und Ausfahrtregelung durch Beschilderung.
Besonderheiten bei mehreren Zufahrten oder gewerblicher Nutzung
Grundstückseigentümer dürfen nicht beliebig viele Zufahrten anlegen. In den meisten Fällen ist pro Grundstück nur eine Zufahrt vorgesehen. Weitere Zufahrten bedürfen einer gesonderten Genehmigung und werden nur unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen – zum Beispiel bei größeren Grundstücken, gewerblicher Nutzung oder bei getrennter Erschließung für Wohnen und Arbeiten.
Bei gewerblichen Grundstücken gelten oft strengere Auflagen hinsichtlich Breite, Tragfähigkeit und Zufahrtsregelung für Lkw oder Lieferverkehr. Auch hier sind individuelle Abstimmungen mit den Behörden erforderlich.
Ohne Genehmigung geht es nicht
Die Vorschriften zur Grundstückszufahrt dienen nicht nur der Ordnung im Straßenraum, sondern auch der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer. Wer eine Zufahrt plant oder ändern möchte, sollte sich frühzeitig mit den lokalen Bestimmungen auseinandersetzen und die nötigen Anträge stellen. Nur so lässt sich vermeiden, dass nachträglich Änderungen erforderlich werden oder Bußgelder drohen.
Eine gut geplante, genehmigte und sicher ausgeführte Grundstückszufahrt ist nicht nur eine Frage der Vorschrift – sie trägt maßgeblich zum Komfort, zur Funktionalität und zum Wert der Immobilie bei.