Wenn Sie planen, Ihr Grundstück einzuzäunen, ist es unerlässlich, sich mit den relevanten Vorschriften vertraut zu machen, die diese Angelegenheit regeln. Obwohl die Gesetzgebung zum Zaunbau in letzter Zeit weniger restriktiv geworden ist, ist es dennoch ratsam, sich darüber zu informieren, um Geldstrafen oder sogar die Anordnung zur Entfernung des Zauns zu vermeiden. Die relevanten Vorschriften finden sich sowohl im Bauordnungsrecht als auch im Raumordnungsgesetz.
Wann ist eine Genehmigung für einen Zaun erforderlich?
Vor dem Bau eines Zauns muss der Grundstückseigentümer prüfen, ob eine Genehmigung erforderlich ist. Ohne diese kann die zuständige Behörde die Entfernung des Zauns anordnen. Nach dem Bauordnungsrecht ist die Installation eines Zauns mit einer Höhe von über 2,2 Metern der bautechnischen Verwaltung zu melden. Auch bei Zäunen, die zwei Gebiete mit erheblichem Höhenunterschied trennen, ist eine Meldung notwendig. Ein geplanter Betonmauerzaun muss unabhängig von seiner Höhe gemeldet werden.
Diese Formalitäten müssen mindestens 30 Tage vor dem geplanten Baubeginn erledigt werden, um Verzögerungen zu vermeiden. Wenn Sie lediglich einen bestehenden Zaun renovieren, ist keine Anmeldung bei der bautechnischen Verwaltung notwendig.
Vorschriften zur Zaunhöhe
Die Installation eines Zauns über 2,2 Meter Höhe muss angemeldet werden. Für niedrigere Palisaden- oder Panelzäune gibt es keine solche Vorgabe, da das Bauordnungsrecht keine Mindesthöhe für Grundstückszäune festlegt. Die Vorschriften sind jedoch strikt, wenn es um die Höhe von Bauzäunen geht: Trennende Paneele zwischen einem Grundstück und einer Straße oder benachbarten Grundstücken müssen mindestens 1,5 Meter hoch sein.
Vorschriften zur Zaunfertigstellung
Ein Zaun darf nicht gefährlich enden, wenn seine Höhe unter 1,8 Metern liegt. Stacheldraht oder zerbrochenes Glas sind bei niedrigen Zäunen verboten, um die Sicherheit von Passanten und Tieren zu gewährleisten. Zudem muss der Platz für Mülltonnen mindestens 2,2 Meter von der Grundstücksgrenze entfernt sein.
Lokale VorschriftenEs ist ratsam, sich zu informieren, ob lokale Vorschriften für das Aussehen des Zauns existieren. Gemäß dem Raumordnungsgesetz kann der Gemeinderat spezifische Regeln und Bedingungen für die Platzierung von Zäunen sowie deren Abmessungen, Qualitätsstandards und Baumaterialien festlegen.
Öffnen von Tor und Einfahrtstor – Vorschriften
Tore und Einfahrtstore müssen sich nach innen öffnen, also auf das Grundstück. Schiebetore und deren Mechanismen dürfen nicht über die Grundstücksgrenze hinaus installiert werden. Die Mindestbreite eines Einfahrtstors sollte 2,4 Meter und die einer Pforte 0,9 Meter betragen.
Zusammenfassung
Die Errichtung eines Zauns erfordert sorgfältige Planung und Kenntnis der lokalen Gesetzgebung. Um den Prozess zu erleichtern und sicherzustellen, dass alle Vorschriften eingehalten werden, kann es hilfreich sein, die Dienste eines professionellen Montageteams in Anspruch zu nehmen. Diese Fachleute kümmern sich nicht nur um die Installation, sondern auch um die Einhaltung aller rechtlichen Anforderungen, und beraten Sie, welcher Zaun am besten geeignet ist.